Veranstaltung: | Jahresmitgliederversamlung |
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Tagesordnungspunkt: | 3. Anträge |
Antragsteller*in: | Karl-Heinz Hage |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 26.02.2018, 22:42 |
A1: Silvester: Spass ja, Schäden nein
Antragstext
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ... wollen an Silvester in ganz Berlin fröhliches
gemeinsames Feiern, ohne Schäden und unverhältnismäßige Gefahren für die
Gesundheit und für Sachen, möglichst geringe Umwelt- insbesondere
Feinstaubbelastung und möglichst wenig Müll, ohne hohe Kosten bei
Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei, bei ärztlicher Versorgung und bei der
Stadtreinigung. Wir danken für ihren Einsatz und verurteilen die Angriffe auf
Polizei, Rettungs-und Feuerwehrkräfte in der Silvesternacht 2017/2018, in der in
Deutschland erneut rund 500 Personen wegen Verletzungen durch Pyrotechnik (davon
laut Feuerwehr in Berlin 44 Personen, teils mit Teilamputationen) in
Krankenhäusern behandelt werden und tausende von Polizei-, Rettungsdienst- und
Feuerwehrkräfte im Einsatz sein mussten. Wir fordern den Innensenator auf, in
dieser nicht neue Problematik endlich gemeinsam mit den anderen Länder in der
Innenministerkonferenz gegenüber dem Bundesinnenminister mit dem Ziel wirksam
tätig zu werden, durch entsprechende Rechtsänderung
den Ländern bzw. Kommunen zu ermöglichen,
- den Verkauf von Feuerwerkskörpern auf den 31. Dezember (falls Sonn-oder
Feiertag: den Vortag) und auf Fachgeschäfte zu beschränken
- pyrotechnische Gegenstände (Feuerwerkskörper), die an Silvester
erfahrungsgemäß besonders häufig zu Verletzungen und Schäden führen, aus
der Klasse freiverkäuflichen Feuerwerks herauszunehmen.
Wir forden den Senat auf, gemeinsam mit dem Rat der Bürgermeister bis Sommer
2018 ein Konzept (einschließlich Finanzierung) für dezentrale professionell
gemanagte Silvester-Feuerwerke - über das Fest am Brandenburger Tor hinaus - zu
erarbeiten und ab Silvester 2018/2019 umzusetzen.Dazu könnten auch Angebote für
professionell begleitetes privates Feuerwerk im öffentlichen Raum gehören.
Wir unterstützen Aktivitäten wie "Brot statt Böller" ...
Begründung
Silvester – Böller/Feuerwerk in Privathand – was tun? Antrag JMV an LMV.
Zum Politischer Rahmen:
- Wir wollen an Silvester fröhliches gemeinsames Feiern, ohne Schäden/unverhältnismäßige Gefahren für die Gesundheit und für Sachen, möglichst geringe Umweltbelastung und möglichst wenig Müll, ohne hohe Kosten bei Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei, bei ärztlicher Versorgung, bei Stadtreinigung
- Wir sind keine Verbotspartei und Spaßbremsen
- Nicht nur das große Fest am Brandenburger Tor: Wir prüfen die Möglichkeiten von dezentralen professionell gemanagten öffentlichem Feuerwerk, auch denkbar Möglichkeiten/Angebote für professionell unterstütztes sicheres privaten Feuerwerk im öffentlichen Raum – Senats-und Bezirksaktivitäten dazu. Aber auch hier gilt: Wir wollen kein "betreutes Knallen" oder sowas - haben keinen Betreuungstick.
- Wir unterstützen Aktivitäten wie "Brot statt Böller" - gibts da noch weitere?
- Komplettverbote lehnen wir ab; sie sind deutsch-und europarechtlich nicht machbar und wären auch politisch verfehlt
- Einschränkungen kommen in Betracht, müssten aber mit angemessenem Aufwand auch praktisch umsetzbar/kontrollierbar, d.h. tatsächlich wirksam sein.
- Denkbar:
- Beschränkung der zugelassenen pyrotechnischen Gegenstände (Feuerwerkskörper), die an Private an Sylvester verkauft werden dürfen (Herausnahme der gefährlichen/“starken“ Böller, hilft aber nix gegen illegale „Polenböller“): Erfordert Änderung 1.SprengV (Erste VO zum Sprengstoffgesetz) durch den Bund (BMI)
- Weitere Einschränkung der Verkaufszeiten vor dem Jahreswechsel (Erfordert Änderung 1.SprengV (Erste VO zum Sprengstoffgesetz) durch den Bund (BMI)
- Beschränkung des Verkaufs auf Fachgeschäfte (keine extra eingerichteten temporären Läden mehr)
Zulassung weiterer lokaler Beschränkungen
- über die bestehenden obligatorischen (verboten in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenkäusern, Kinder-und Altenheimen sowie besonders brandgefährdeten Gebäuden/Anlagen, § 23 Abs. 1 der 1.SprengVO)
- über die bestehenden fakultativen Verbotsmöglichkeiten (die am 31.12. und 1.1. von den lokalen/ zuständigen Behörden zusätzlich angeordnet werden können für besonderes brandgefährdete Gebäude/ Anlagen (Beispiel: Altstadt...) sowie für pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlich Knallwirkung in zu bestimmenden dicht besiedelten Gemeinden oder Gemeindeteilen zu bestimmten Zeiten, § 24 Abs. 2 der 1.SprengVO)
hinaus (größere Böllerfreie Zonen) erscheinen wenig förderlich, weil schon diese in Großstädten mit vertretbarem Aufwand nicht realisierbar/ überwachbar sind. Gleichwohl: Auch z.B. beim Rauchverbot in öffentlichen Innenräumen und Gaststätten hiess es lange: unrealisierbar. Deshalb zum Ziel mit praktischen Schritten und politischem Mut und Druck, die rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen!
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